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Terms & Bedingugen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Die Mindestmietdauer beträgt 1 Tag, berechnet nach einem 24-Stunden-System (Rückgabezeit entspricht der Lieferzeit am Abreisetag). Die Miete wird im Voraus bezahlt und die Autogarantie. Der Mieter ist verpflichtet, das gemietete Fahrzeug zu dem im Mietvertrag angegebenen Datum, Uhrzeit (max. +30 Minuten) und Ort an einen Vertreter des Unternehmens zurückzugeben. Jede Änderung (Erweiterung oder Reduzierung) bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Bei Rücksendungen oder Verspätungen über 30 Minuten ab der angegebenen Zeit wird ein zusätzlicher Tag berechnet. Der Treibstoff liegt in der Verantwortung des Mieters. Die Menge des bei der Rückgabe gelieferten Kraftstoffs und AdBlue muss der Menge bei der Lieferung entsprechen, andernfalls wird eine Gebühr für den verbrauchten Kraftstoff und AdBlue zusätzlich 10,00 € für den Nachfüllservice zuzüglich Mehrwertsteuer auf den Gesamtbetrag erhoben. Für nicht verbrauchten Kraftstoff und AdBlue wird keine Rückerstattung gewährt. Der Mieter ist vom Zeitpunkt der Übernahme des Fahrzeugs bis zu seiner Rückgabe und Übergabe an einen Vertreter des Unternehmens für Verkehrsstrafen, Verstöße, Falschparken und Verwaltungsstrafen verantwortlich, die während der Mietdauer verhängt wurden und zu deren Zahlung und Zahlung er verpflichtet ist Urkunde oder Quittung, andernfalls wird die Gebühr in Höhe der Höhe des Verstoßes zuzüglich Verwaltungskosten in Höhe von 15,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer auf den Gesamtbetrag vom Vermieter erhoben, entweder nach der Erklärung des Verstoßes durch ihn zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs, oder nach Benachrichtigung durch die Polizei oder Kommunalbehörden zu einem späteren Zeitpunkt und ohne zeitliche Begrenzung dieser Gebühren. Der Mieter hat das Fahrzeug vor jeder Nutzung zusammen mit einem Vertreter des Unternehmens zu prüfen und vor jeglicher Gefahr zu schützen, auf die in der Schadenstabelle auf der Vorderseite vermerkten Schäden hinzuweisen und das Fahrzeug im exakt gleichen Zustand zurückzugeben. Die in der Miete enthaltene Versicherung deckt Folgendes ab: Haftpflicht für Personen- und Sachschäden Dritter. Sollte der Mieter in einen Unfall verwickelt sein oder durch sein Verschulden oder ohne sein Wissen und unabhängig von einem Versicherungsschutz ein Schaden am Fahrzeug entstehen, hat er unverzüglich die Verkehrspolizei (Tel. 100) zu benachrichtigen ) und dem Vermieter, die Unfallhilfe zu schicken und bei der Rückkehr den von der Verkehrspolizei erstellten Verkehrsunfallbericht und die Unfallhilfedokumente vorzulegen, andernfalls wird der Mieter haftbar gemacht und ihm werden alle dafür erforderlichen Schäden und Tage in Rechnung gestellt das Fahrzeug reparieren, selbst wenn er ein Versicherungspaket akzeptiert hätte. Im Falle eines Verschuldens werden dem Mieter 30 % der jährlichen Versicherungsprämien (mindestens 100,00 €) und auf den Gesamtbetrag 30 € (Verwaltungskosten) zzgl. Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
Der Mieter kann seine Haftung für etwaige Schäden an dem von ihm geleasten Fahrzeug auf einen Betrag von mindestens 750,00 € zzgl. MwSt. (Vorauszahlung) begrenzen (abhängig von der Kategorie des Fahrzeugs und maximal dem Handelswert). des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Unfalls zzgl. Mehrwertsteuer), wenn er/sie im Voraus die Klausel zur Haftungsbefreiung (C.D.W.) akzeptiert. Die Höhe der Entschädigung wird vom Vermieter je nach Fahrzeugkategorie festgelegt. Ein Versicherungsschutz entfällt, auch wenn er vereinbart wurde, in folgenden Fällen: Teilnahme an Rennen oder Abschleppen von Fahrzeugen, Anhängern und anderen gezogenen Fahrzeugen, Verladung von Sachen über das Fassungsvermögen des Fahrzeugs hinaus (laut Herstellerangaben), einseitige Zustimmung dazu Haftung des Mieters bei einem Unfall ohne unverzügliche Benachrichtigung des Vermieters und Anwesenheit der Verkehrspolizei (Tel. 100) für die Bereitstellung einer Kopie des Unfallberichts, Bedienung des Fahrzeugs durch eine dritte Person (auch wenn er/sie im Besitz eines Führerscheins ist), der nicht im Mietvertrag angegeben ist, unabhängig von seinem/ihrem Verhältnis zum Mieter, Führen des Fahrzeugs über die vereinbarte Mietdauer hinaus, Führen des Fahrzeugs durch einen Mieter unter Alkoholeinfluss/ Drogen/Unterdrücker/Hypnotika, Betrieb des Fahrzeugs unter Verstoß gegen die K.O.K. der griechischen Regierung oder in einer Weise, die das Fahrzeug, Passagiere oder Dritte gefährdet, Betrieb des Fahrzeugs auf Straßen, die nicht befahrbar (nicht asphaltiert) sind, Betrieb des Fahrzeugs zur Beförderung von Personen/Gegenständen gegen Gebühr, Betrieb von des Fahrzeugs für jede illegale/kriminelle Handlung gemäß griechischem Recht, Betrieb des Fahrzeugs zum Zweck der Fahrschulung Dritter, Betrieb des Fahrzeugs außerhalb der Grenzen des griechischen Territoriums ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters. Die Zerstörung/der Verlust von Reifen, Felgen bzw. Felgen, der Windschutzscheibe und der Fahrzeugunterseite ist ausdrücklich von der Befreiung ausgeschlossen, es sei denn, der Mieter hat einen entsprechenden Versicherungsschutz übernommen. Teile des Fahrzeugs wie Schlüssel, Soundsystem, Bildschirme, Navigationsinstrumente, Antennen, Spiegel usw. sowie alle Teile des Fahrzeuginnenraums (z. B. Regal, Schränke, Griffe, Polster) sind ausdrücklich von einer Ausnahme ausgeschlossen und fallen nicht unter die Ausnahme etwaiger Versicherungsschutz etc.).
Im Falle einer Reparatur/Schadensbeseitigung ist es dem Mieter nicht gestattet, eine Reparaturwerkstatt zu wählen, mit Ausnahme des offiziellen und autorisierten Händlers in Griechenland des betreffenden Fahrzeugs, einschließlich der für die Reparatur des Fahrzeugs erforderlichen Tage auf Kosten des Mieters . Der Mieter ist für die örtlichen Steuern und die Mehrwertsteuer auf die Miete verantwortlich. Das Fahrzeug muss sauber und zur Inspektion bereit zurückgegeben werden, andernfalls kann es zu Zeitaufwand und einer Gebühr von 15,00 € + MwSt. kommen. Wenn eine spezielle Reinigung des Fahrzeugs erforderlich ist (Teer, Tierhaare usw.), fällt eine Mindestgebühr von 60,00 € + MwSt. an. Der Vermieter haftet weder zum Zeitpunkt des Mietverhältnisses noch nach dessen Ablauf für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände des Mieters oder der Insassen des Mietfahrzeugs. Lieferungen und Warenannahmen erfolgen kostenlos von Montag bis Samstag von 09:00 bis 20:00 Uhr in den Büros des Unternehmens. Abholung – Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten, an Sonn- und Feiertagen gegen Aufpreis. Pannenhilfe wird in ganz Griechenland rund um die Uhr geleistet, mit Ausnahme des Inselstaates, von wo aus der Mieter die Rückführung übernimmt. Die Überführung des Mietwagens ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters gestattet, andernfalls haftet der Mieter in vollem Umfang für etwaige Schäden oder Beschädigungen, die an Bord auftreten können, auch wenn er die C.D.W. akzeptiert hat. Klausel. Fahrten außerhalb der Grenzen des griechischen Territoriums sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters gestattet. Für alle Streitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte von Thessaloniki zuständig. Der Mieter/Mieter stimmt der Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten bzw. Sätze personenbezogener Daten durch das Unternehmen mit oder ohne automatisierte Nutzung, wie z. B. Erhebung, Aufzeichnung, Organisation, Strukturierung, Speicherung, Anpassung, Veränderung, Wiederherstellung oder jede andere Form der Entsorgung, zu um ihm/ihr Dienstleistungen zu erbringen und auf seine/ihre Anfragen zu antworten, mit ihm/ihr über die angebotenen Dienstleistungen zu kommunizieren, seine/ihre Fragen zu beantworten und die geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und durchzusetzen. Der Mieter wurde außerdem darüber informiert, dass er das Recht hat, seine personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen/berichtigen/aktualisieren zu lassen. Freikilometer ab dem 3. Miettag (maximal 100 km / Tag – maximal 2.500 km / Monat), für die zusätzlichen Kilometer werden 0,10 € + MwSt. pro Kilometer berechnet.